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DIN 66399: Welche Sicherheitsstufe (P-1 bis P-7) ist DSGVO-konform für Ihr Unternehmen?

2025-06-10 10:47:00 / Büroausstattung
Wir zeigen Ihnen, wie Sie die richtige Sicherheitsstufe für Ihre Dokumente finden und warum Sicherheitsstufe P-4 der Goldstandard für den modernen Bürobetrieb ist.

Als Ihr Lieferant für Bürotechnik wissen wir, dass Datensicherheit in Büros, Kanzleien und Behörden höchste Priorität hat.

Die Wahl des richtigen Aktenvernichters ist dabei keine Frage der Zerstörungsgeschwindigkeit, sondern der konformen Vernichtungsqualität – geregelt durch die DIN 66399.

Diese Norm klassifiziert die Partikelgröße nach dem Schutzbedarf eines Dokuments und bildet die Grundlage für eine sichere Vernichtung.

Die DIN 66399 Sicherheitsstufen P-1 bis P-4 im Überblick:

  • Verständlicher Vergleich: Der folgende Artikel bietet einen direkten Vergleich der Sicherheitsstufen P-1, P-2, P-3 und P-4.

  • Partikelgrößen und Schnittart: Wir zeigen die detaillierte Angabe der maximalen Partikelgrößen von 2000mm² bis zu 160mm² und erklären den Unterschied zwischen Streifenschnitt (P-1, P-2) und Partikelschnitt (P-3, P-4).

  • Schutzbedarf: Sie erhalten eine klare Zuordnung der Stufen zu den Schutzklassen und dem empfohlenen Verwendungszweck.

  • DSGVO-Standard: P-4 ist der heute oft geforderte Mindeststandard zur Einhaltung der DSGVO (Partikelgröße: bis zu 160mm²).

Wir leiten Sie hier direkt zum relevanten Standard: Sicherheitsstufe P-4 ist der heute oft geforderte Mindeststandard zur Einhaltung der DSGVO.

Der B2B-Standard: Sicherheitsstufe P-4 (Hoher Schutzbedarf)

Wenn es um die Vernichtung personenbezogener Daten (z. B. Gehaltsabrechnungen, sensible Kundendaten, Patientendaten oder vertrauliche Vertragsentwürfe) geht, ist die Sicherheitsstufe P-4 die am häufigsten empfohlene Wahl, um der EU-DSGVO (Art. 5 Abs. 1 f) nachzukommen.

Keyfeatures des DSGVO-Standards P-4

  • Zerstörungsform: Partikelschnitt (Cross-Cut)

  • Maximale Partikelgröße: Nur 160mm² (z. B. 4x40 mm)

  • Restrisiko: Extrem gering; eine Wiederherstellung ist mit vertretbarem Aufwand nicht möglich.

  • Anwendungsbereich: Firmen, Behörden und Freiberufler, die regelmäßig sensible Daten verarbeiten.

Unsere P-4 Aktenvernichter:

Modell Schnittart Blattkapazität (80g/m²) Auffangvolumen Betriebszeit (min) Zerkleinert CDs/Kreditkarten
Olympia PS 54 CC (BK/WH) Partikelschnitt 6 Blatt 15 Liter 3 CDs/Kreditkarten
Olympia PS 55 CC (BK/WH) Partikelschnitt 8 Blatt 21 Liter 5 CDs/Kreditkarten
Olympia PS 57 CC Plus BK Partikelschnitt 10 Blatt 25 Liter 10 CDs/Kreditkarten

Sicherheitsstufe P-3: Der Einstieg in den vertraulichen Datenschutz

Sicherheitsstufe P-3 ist der erste Schritt in die Schutzklasse 2 (Hoher Schutzbedarf) und kennzeichnet den Wechsel vom einfachen Streifenschnitt zum sicheren Partikelschnitt (Kreuzschnitt).

Aktenvernichter dieser Stufe zerkleinern das Papier nicht nur längs, sondern auch quer. Die deutlich kleineren Partikel erschweren eine Rekonstruktion erheblich. Dies ist oft das empfohlene Minimum, wenn Sie zwar vertrauliche, aber nicht hochsensible Unternehmensdaten vernichten möchten und die DSGVO-Pflicht (P-4) knapp verfehlt werden kann.

Keyfeatures & USPs der Stufe P-3

  • Schnittart: Partikelschnitt (Cross-Cut)

  • Maximale Partikelgröße: Nur 320 $\text{mm}^2$ (z. B. 4x80 mm).

  • Schutzbedarf: Normal (Schutzklasse 2) – Erheblicher Schaden bei Offenlegung.

  • Typische Dokumente: Unternehmensinterne Korrespondenz, ältere (nicht mehr kritische) Personalakten, Umsatzstatistiken und einfache Gehaltsabrechnungen.

  • Know-how: Der Partikelschnitt reduziert das Volumen im Auffangbehälter deutlich effizienter als der Streifenschnitt.

Unsere P-3 Aktenvernichter:

Modell Schnittart Blattkapazität (80g/m²) Auffangvolumen Betriebszeit (min) Zerkleinert CDs/Kreditkarten
Olympia PS 53 CC (BK/WH) Partikelschnitt 5 Blatt 10 Liter 3 Nein

Sicherheitsstufe P-2: Erhöhter Schutz für unkritische interne Dokumente

Aktenvernichter der Sicherheitsstufe P-2 bieten eine leicht erhöhte Sicherheit im Vergleich zur Basisstufe P-1, arbeiten aber immer noch mit dem Streifenschnitt.

Die Streifen sind dabei jedoch schmaler geschnitten, was eine Wiederherstellung erschwert, aber nicht verhindert.

P-2-Geräte eignen sich für die Vernichtung von internen Unterlagen, deren Offenlegung nur geringe oder keine negativen Folgen für Ihr Unternehmen hätte. Sie fallen in die Schutzklasse 1 (Gering).

Keyfeatures & USPs der Stufe P-2

  • Schnittart: Streifenschnitt (Shredding)

  • Maximale Streifenbreite: Bis zu 6 mm (Länge beliebig).

  • Schutzbedarf: Gering (Schutzklasse 1) – Wie P-1, aber mit feinerem Schnittbild.

  • Typische Dokumente: Nicht mehr benötigte interne Memos, ungerade Versandetiketten oder Adressaufkleber ohne sensitive Inhalte, alte Kontoauszüge (nach sorgfältiger Prüfung).

  • Know-how: P-2 ist ideal für die tägliche Entsorgung von unkritischem Büropapier in offenen Bürobereichen.

Unsere P-2 Aktenvernichter:

Modell Schnittart Blattkapazität (80g/m²) Auffangvolumen Betriebszeit (min) Zerkleinert CDs/Kreditkarten
Olympia PS 16 (schwarz/weiss) Streifenschnitt 6 Blatt Ohne Korb 2 Kreditkarten
Olympia PS 36 (BK/WH) Streifenschnitt 6 Blatt 7 Liter 2 Kreditkarten
Olympia PS 38 CD BK Streifenschnitt 8 Blatt 14 Liter 2 CDs/Kreditkarten
Genie 106 S VARIO (ohne Korb) Streifenschnitt 6 Blatt Ohne Korb 2 Nein
Genie 255 CD schwarz Streifenschnitt 10 Blatt 14 Liter 2 CDs/Kreditkarten

Sicherheitsstufe P-1: Die Basis-Vernichtung zur Volumenreduktion

Die Sicherheitsstufe P-1 bietet den geringsten Schutz nach der DIN 66399 und gehört zur Schutzklasse 1 (Gering). Aktenvernichter dieser Klasse arbeiten mit einem breiten Streifenschnitt.

Diese Geräte sind primär dafür konzipiert, Papier unleserlich zu machen und das Volumen für die Entsorgung zu reduzieren. Sie sind keinesfalls für die Vernichtung vertraulicher oder personenbezogener Daten geeignet, da eine Rekonstruktion mit geringem Aufwand möglich wäre.

Keyfeatures & USPs der Stufe P-1

  • Schnittart: Streifenschnitt (Shredding)

  • Maximale Streifenbreite: Bis zu 12 mm (Länge beliebig).

  • Schutzbedarf: Geringst (Schutzklasse 1) – Praktisch kein Schutz vor Wiederherstellung.

  • Typische Dokumente: Zeitungen, Magazine, Werbeprospekte und unkritische interne Notizen.

  • Know-how: P-1-Geräte sind die kostengünstigste Option und erfordern weniger Wartung als Partikelschnitt-Geräte.

Unsere P-1 Aktenvernichter:

Modell Schnittart Blattkapazität (80g/m²) Auffangvolumen Betriebszeit (min) Zerkleinert CDs/Kreditkarten
Monolith MA 501-17 Shredder Streifenschnitt 6 Blatt 7 Liter ca. 2-3 Nein

Die Sicherheitsstufen nach DIN66399 und ihre Anwendungsgebiete

Sicherheitsstufe (DIN 66399) Vernichtungsform max. Partikelgröße (Fläche) Vertraulichkeitsklasse (Schutzbedarf) Geeignet für (Beispiele)
P-1 Streifenschnitt/Partikelschnitt 2000 mm² Gering (Normaler Bedarf) Allgemeine interne Dokumente, Werbung
P-2 Streifenschnitt/Partikelschnitt 800 mm² Gering (Normaler Bedarf) Veraltete Dokumente ohne Personenbezug
P-3 Partikelschnitt 320 mm² Mittel (Erhöhter Bedarf) Interne Korrespondenz, Lieferscheine
P-4 Partikelschnitt 160 mm² (DSGVO-Standard) Hoch (Besonderer Bedarf) Personenbezogene Daten, Gehaltsabrechnungen, sensible Kundendaten
P-5 Partikelschnitt 30 mm² Sehr Hoch (Geheimer Bedarf) Medizinische Akten, Patente, Steuerunterlagen
P-6 Partikelschnitt 10 mm² Geheim (Außergewöhnlich hoher Bedarf) Forschungsunterlagen, behördliche Sperrvermerke
P-7 Partikelschnitt 5 mm² Top Geheim (Höchster Bedarf) Staatliche Geheimhaltung, Militärdokumente

Faktenprüfung: Offizielle Grundlagen der DIN 66399

Um die Richtigkeit und Relevanz der dargestellten Sicherheitsstufen zu gewährleisten, basieren unsere Informationen auf den offiziellen Standards und Empfehlungen deutscher Datenschutz- und Sicherheitsbehörden.

Diese Quellen bieten eine neutrale und verbindliche Grundlage für alle, die sensible Daten vernichten müssen.

Wichtige nicht-kommerzielle Quellen und Grundlagen:

  • DIN 66399 / ISO/IEC 21964: Die maßgebliche Norm für die Vernichtung von Datenträgern.

  • Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI): Der BfDI thematisiert die Umsetzung der DIN 66399, insbesondere im Kontext der DSGVO und hat an den entsprechenden Ratgebern mitgewirkt.

  • Gesellschaft für Datenschutz und Datensicherheit (GDD) e.V.: Die GDD veröffentlichte den detaillierten Ratgeber zur datenschutzgerechten Datenträgervernichtung, der die Umsetzung der Norm konkretisiert.

Die Informationen in diesem Beitrag dienen lediglich der allgemeinen Information und Orientierung im Kontext der DIN-Norm 66399 sowie der EU-DSGVO. Sie stellen weder eine Rechtsberatung dar, noch ersetzen sie diese. bandermann GmbH übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Für eine rechtsverbindliche Auslegung und die Festlegung der für Ihr Unternehmen korrekten Sicherheitsstufe konsultieren Sie bitte einen Datenschutzbeauftragten oder einen Rechtsberater.

Wissenswertes und Service-Hinweise

Für unsere Produkte, einschließlich der Aktenvernichter, legen wir größten Wert auf Transparenz. Sie finden zu jedem Artikel die relevanten Informationen wie Bedienungsanleitungen, Datenblätter, CE-Erklärungen, Broschüren, Konformitätserklärungen und vieles mehr – soweit vom Hersteller bereitgestellt – unter dem jeweiligen Reiter "PDF" in der Artikelansicht.

Darüber hinaus laden wir Sie herzlich ein, sich in unseren News- und Know-how-Beiträgen tiefergehend über Datenschutz, DSGVO-Anforderungen und die neuesten Entwicklungen im Bürobedarf zu informieren. Besuchen Sie uns hierzu unter https://bandermann.com/News.